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38. Grundschule - Krankmeldung

Was tun, wenn mein Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann?
Wenn ein Kind krank ist oder aus einem wichtigen Grund nicht zur Schule kommen kann, müssen die Eltern direkt am ersten Tag der Schule Bescheid geben.
Die Krankmeldung muss bis spätestens 7:30 Uhr des ersten Fehltages erfolgen.
Hierfür können Sie ab sofort das Formular verwenden.
Bei der Rückkehr in die Schule muss zusätzlich unverzüglich eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung vorgelegt werden, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.
Wenn das nicht passiert, kann es zu unentschuldigten Fehlzeiten im Zeugnis kommen.
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